KLINIK ABC

BEGLEITPERSON

In medizinisch begründeten Fällen kann eine Begleitperson zusammen mit Ihnen als Patient im Krankenhaus aufgenommen werden. Ob die Aufnahme einer Begleitper­son medizinisch notwendig ist, entscheidet der behandelnde Arzt. Ist die Aufnahme medizinisch begründet wird dies mit der Krankenversicherung abgerechnet.

Gäste und Angehörige von Patienten können in unserem Gästehaus Haus Albblick übernachten. Informationen darüber erhalten Sie im Gästehaus, im Internet www.gaestehaus-albblick.de oder an unserem Empfang.