KLINIK-ABC

SELBSTZAHLER

Wenn Sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung und als Selbstzahler bei einer privaten Krankenversicherung Mitglied sind, rechnen wir, soweit es möglich ist, direkt mit Ihrer Versicherung ab. Hierzu benötigen wir den Namen Ihrer Versicherung, Ihre Mitgliedsnummer und gegebenenfalls ihre Klinik-Card. Bei einem längeren Krankenhausaufenthalt behalten wir uns vor, Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Dies gilt auch, wenn Sie Selbstzahler, privat versichert oder mit Beihilfeanspruch ausgestattet sind.

Es kommt immer wieder vor, dass der Versicherungsschutz unklar ist, nicht ausreichend oder nur befristet besteht. Auch wenn ein Versicherungsschutz besteht, wird durch den Versicherer in der Regel nur eine befristete Kostenzusage erteilt. Wir müssen uns deshalb generell vorbehalten, die entstehenden Krankenhauskosten in voller Höhe mit Ihnen abzurechnen. Wenn Sie im Besitz einer Klinik-Card sind, können Sie davon ausgehen, dass Ihre Versicherung die Kosten in der vereinbarten Höhe während Ihres Krankenhausaufenthaltes übernimmt.