KLINIK-ABC
Auf Wunsch stellen wir Ihnen an Ihrem Bettplatz ein Telefon zur Verfügung.
Wenn Sie die Wahlleistung „Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer“ wählen, ist die Bereitstellung eines Telefons im Wahlleistungszuschlag enthalten. Auf Wunsch schalten wir Ihnen Ihr Telefon gerne jederzeit frei. Die Abrechnung der laufend angefallenen Gesprächsgebühren erfolgt separat.
Wenn Sie die Unterbringung in einem Mehrbett- oder Gemeinschaftszimmer gewählt haben, stellen wir Ihnen auf Wunsch ein Telefon zur Verfügung. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihr zuständiges Pflegepersonal. In diesen Fällen berechnen wir für die Bereitstellung des Telefons 1,60 € pro Tag sowie die anfallenden Gesprächsgebühren.
Bitte achten Sie darauf, am Tag Ihrer Entlassung die angefallenen Telefongebühren am Empfang zu bezahlen.
Während Ihres Krankenhausaufenthaltes lautet Ihre Telefonnummer für Direktwahl: 07071/ 206-xxx (Ihre Anschlussnummer).
Sollten Sie keine Bereitstellung eines Telefons gewählt haben und telefonieren wollen, so können Sie die Telefonzelle am Empfang nutzen.
Die Benutzung von Handys und Funktelefonen im Krankenhaus ist im stationären Bereich untersagt. Lediglich im Wartebereich der Ambulanz im 1. UG ist eine Benutzung erlaubt.
